Die Beschuldigte sagte aus, sie habe damals Schulden bei der sie hartnäckig bedrängenden Familie BX.________ zurückzahlen müssen und sei spontan bei BV.________ vorbeigegangen, um sie um Geld zu bitten. BV.________ dagegen führte aus, die Beschuldigte habe ihr gesagt, eine Kundin, die ihr Geld zugesichert habe, sei abgesprungen. Sie brauche das Geld für die Überbauung in der Region Biel. Sie habe ihr auch Unterlagen gezeigt. Das Gericht erachtet dies als glaubwürdig. BV.________ hatte zuvor lange keinen Kontakt mehr zur Beschuldigten und hätte das Bauprojekt folglich auch nicht kennen können, wäre nicht davon die Rede gewesen.»