Die beiden Frauen kannten sich in den achtziger Jahren über die Brüder BW.________, mit dem einen war die Beschuldigte damals verheiratet, BV.________ mit dem anderen befreundet. Vor diesem 6. Januar 2006 hatten die beiden Frauen jahrelang keinen Kontakt zueinander. BV.________ ist selbständige Kauffrau und war 51 Jahre alt, als sie ihr das Geld übergab.