Die Vermögensübertragung fand am 12. November 2005 statt und wurde von der Beschuldigten so quittiert. Die Übertragung erfolgte gestützt auf den zuvor durch Täuschung abgeschlossenen Darle- 76 hensvertrag. Rückzahlungen oder Zinszahlungen erfolgten keine, weshalb der Schaden der Deliktssumme entspricht. 18.3.2 Subjektiver Tatbestand