Sie, V.________, habe ihr dann gesagt, dass sie zu ihr kommen solle. Kurz darauf sei die Beschuldigte bei ihr gewesen und habe ihr gesagt, sie habe sich fast nicht dafür, das zu fragen, sie brauche aber dringend CHF 10‘000.00. Als sie, die Geschädigte V.________, gesagt habe, sie müsse sich dies überlegen, habe die Beschuldigte gemeint, es sei sehr dringend und die Bank schliesse schon bald. Sie habe dann Bedauern mit der Beschuldigten gehabt und eingewilligt (pag. 120 21 210 Z. 16 ff.). Weiter gab V.________ auf die Frage, ob sie vorgängig Erkundigungen über die Beschuldigte oder die AA.