Fürsprecher B.________ machte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, es habe sich auch hier wieder um eine Blitzaktion gehandelt. Wenn eine Darlehensanfrage derart dringlich sei, so sei dies ein grosses Alarmzeichen. Die Geschädigte V.________ habe elementarste Vorsichtsmassnahmen unterlassen, sodass die Opfermitverantwortung klar gegeben sei. Die Geschädigte V.________ schilderte bei der Polizei eindrücklich, wie es zu der Geldübergabe gekommen ist. Die Beschuldigte habe ihr an einem Samstagmorgen telefoniert und gesagt, dass sie etwas sehr dringendes besprechen müsse. Sie, V.___