Das Gericht erachtet die Aussage, dass die V.________ glaubte, die Beschuldigte habe genügend Geld, da sie ja ein Immobiliengeschäft und ausserdem Angestellte habe, als glaubhaft, da ihre eigenen Reflexionen wiedergegeben werden. Zudem wollte die Beschuldigte gerade auch nach aussen immer das Bild einer erfolgreichen Geschäftsfrau aufrechterhalten, was ihr offensichtlich gelungen war. Das Gericht erachtet deshalb ebenfalls als erstellt, dass die Beschuldigte keine genauen Angaben über ihre finanziellen Verhältnisse machte, als sie den Darlehensvertrag mit V.________ abgeschlossen hatte.