74 9.2.18 V.________ Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 442), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 443) sowie der Aussagen von V.________ (pag. 18 443) und der Beschuldigten (pag. 18 444) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt das WSG zur Geschädigten V.________ Folgendes fest (pag. 18 441): «Der Fall von V.________ weist zahlreiche Parallelen zum Fall von R.___