Die Beschuldigte rief R.________, für welchen sie seit Jahren die Steuererklärung ausfüllte, am Samstag den 5. November 2005 am Morgen an und bat diesen um Geld und erzählte, dass sie dringend CHF 9'000.00 für einen Freund brauche. Das Gericht hegt auch keine Zweifel daran, dass die Beschuldigte ihm ihre sehr hohe Verschuldung verschwiegen hatte, als sie ihn um das Darlehen bat. R.________ brachte der Beschuldigten das Geld gleichentags vorbei, wo im Anschluss die Vereinbarung unterzeichnet wurde.»