Im Dezember 2005 verstarb L.________ schliesslich, wobei die Beschuldigte genau wusste, dass diese über keine flüssigen Mittel mehr verfügte, die sie ihr hätte vererben können, da schon längst das ganze Vermögen von Frau L.________ und ihrer beiden vorverstorbenen Schwestern im „Projekt Y.________“ versickert war (vgl. dazu Ziff. II.E, S. 214). Ihr tatsächliches Verhalten zeigt, dass die Beschuldigte nie die Absicht hatte, das Darlehen vom Ehepaar AH.________ und AI.________ aus dem Verkaufserlös des Chalets in BU.________ zurückzuerstatten, denn sonst hätte sie es getan und nicht andere, z.T. uralte, Gläubiger befriedigt.