Sie enthalten keine Übertreibungen oder Widersprüche. Das Gericht erachtet es daher als erstellt, dass er und seine Frau der Beschuldigten gesagt hatten, dass CHF 80‘000.00 für sie eine Menge Geld seien, dass sie aber durch den Landverkauf rund CHF 230‘000.00 erhalten hatten und daher bereit waren, der Beschuldigten das Geld zu geben, dies im Wissen darum, dass sie Schulden hatte, wenn auch nicht, wie hoch diese waren. A.________ bezahlte die CHF 80‘000.00 dem Ehepaar AH.________ und AI.________ nie zurück, weder aus dem Erlös des Verkaufs des Chalets in BU.________, noch später.»