18 434 f.). Zwischen der Beschuldigten und dem Geschädigten BS.________ bestand ein Vertrauensverhältnis. So schilderte dieser anlässlich seiner Befragung, wie er aufgrund einer Hochwasserkatastrophe im Jahr 2005 seine ganze Existenz inkl. seiner Unterlagen und seinem Computer verloren habe. Er sei nicht mehr aktionsfähig gewesen. Er habe deshalb verschiedene Arbeiten an die Beschuldigte delegiert. Weiter sei die Beschuldigte in diesem Zusammenhang auch verantwortlich gewesen, die ganzen Versicherungsangelegenheiten zu behandeln (pag. 120 21 166 Z. 15 ff.). Wie weit sein Vertrauen in die Beschuldigte ging, zeigt sich am Umstand, dass sich BS.