Was mit der Differenz von rund CHF 2'650.00 geschehen ist, lässt sich aus den Akten nicht erschliessen. Auch die Aussage von BS.________, sie habe das Geld verwendet, um eine offene Energierechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu bezahlen, kann weder verifiziert noch falsifiziert werden. Somit erachtet das 69 Gericht als erstellt, dass die CHF 6'000.00 mindestens teilweise nicht für die Bezahlung des Baukrans verwendet wurden.»