der Beschuldigten am 14. September 2005 CHF 6‘000.00 bar übergab, dass sich die beiden schon seit Jahren kannten und BS.________ der Beschuldigten als Verwalterin der Liegenschaft BT.________ und als Helferin gegenüber der Versicherung bei seinem Hochwasserschaden zum damaligen Zeitpunkt noch vertraute. Ebenfalls erstellt ist, dass die Geldübergabe am 14. September 2005 stattfand. Unbestritten ist ferner, dass BS.________ wusste, dass die Beschuldigte finanzielle Probleme hatte, aber die Höhe der Schulden nicht kannte.