Und der ist seriös. Zu mir waren die ‹Q.________-Giele› immer gut und korrekt. Deshalb haben wir gedacht, wir könnten ihr helfen.» Aus diesen Aussagen geht hervor, dass BQ.________ und ihr Sohn der Beschuldigten (ihrer Treuhänderin!) das Geld in erster Linie deshalb gaben, weil sie ihr aufgrund der vorangehenden, langjährigen (geschäftlichen) Beziehung, und dabei insbesondere wegen ihrer wertvollen Unterstützung während der Erbschaftsangelegenheit, vertrauten. Nur sekundär war von Bedeutung, dass die Beschuldigte mit Q.________ verheiratet ist. Weil die Beschuldigte das ihrer Person entgegengebrachte Vertrauen bewusst ausnutzte, handelte sie arglistig.