67 etwas gelaufen sei, fast ein wenig hektisch. Er habe den Eindruck gehabt, die Beschuldigte sei engagiert gewesen (pag. 120 21 147 Z. 25 ff.). Er habe aufgrund der Beziehung zu ihr, welche sie schon vorher gehabt hätten, keinen Grund gehabt, vorgängig irgendwelche Überprüfungen über die Solvenz der Beschuldigten vorzunehmen (pag. 120 21 147 Z. 31 ff.). Und auf die Frage, was der ausschlaggebende Grund gewesen sei, der Beschuldigten das Geld anzuvertrauen, führte er aus (pag. 120 21 147 Z. 45 ff.): «Wir haben ihr vertraut. Die Beziehung zu Q.________ war auch da. Und der ist seriös.