66 ten (pag. 18 429) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. BQ.________ selber wurde nicht befragt. Sie verwies die Polizei an ihren Sohn, BR.________, welcher bei den Darlehensvereinbarungen zwischen seiner Mutter und der Beschuldigten dabei gewesen ist. Für die Zusammenfassung dieser Einvernahme wird ebenfalls auf das Motiv des WSG verwiesen (pag. 18 128 f.). Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt das WSG zur Geschädigten BQ.________ Folgendes fest (pag. 18 429 f.): «Weitgehend unbestritten ist der Ablauf beim Darlehen von BQ.