Zudem gab sie mit ihrer Lebensversicherung eine valable Sicherheit zu erkennen. Die Beschuldigte wusste, dass die Kombination der Blitzaktion und des bestehenden Vertrauensverhältnis, welches durch die verspätete Rückzahlung des ersten Darlehens zwar etwas gelitten hatte, aber aufgrund der langjährigen Bekanntschaft als Nachbarin, die zudem Treuhänderin ist, dennoch vorhanden war, dazu führen würde, dass BP.________ und seine Frau ihre Angaben nicht überprüfen würden, weshalb das Gericht zum Schluss kommt, dass das Vorgehen der Beschuldigten arglistig war. c. Vermögensdisposition / Vermögensschaden