mit dem Darlehen CHF 600.00 – um eine positive Erfahrung. BP.________ durfte also bei der Gewährung des zweiten Darlehens davon ausgehen, dass auch dieses mit Zins zurückbezahlt werden würde. Auch mit Blick auf seine Einschätzung, die Beschuldigte laufe finanziell «relativ am Limit» ergibt sich nichts anderes. So kann davon ausgegangen werden, dass jede Person, welche ein Darlehen aufnimmt, irgendwie finanziell am Limit ist. Sonst würde sie kaum ein Darlehen benötigen. Zudem stellt auch die Kammer – wie bereits die Vorinstanz – auf die glaubhaften Aussagen von BP.