Trotzdem habe er verzichtet, Erkundigungen über ihre finanzielle Situation einzuholen, weshalb er elementarste Sorgfaltspflichten verletzt habe. Entgegen der Darstellung der Verteidigung wurde das erste Darlehen (zumindest gemäss den vorhandenen Akten) nicht nur teilweise, sondern vollumfänglich und inklusive Zins zurückbezahlt (pag. 120 21 116, vgl. auch die Aussagen von BP.________ auf pag. 120 21 121 Z. 37 f.). Auch wenn die Rückzahlung um knapp zwei Monate verspätet erfolgte, handelt es sich dabei – immerhin verdiente der Geschädigte BP.________ mit dem Darlehen CHF 600.00 – um eine positive Erfahrung.