Am 12. Juli 2005 kam es zu einem zweiten Kredit, diesmal über CHF 45'000.00. Von diesem Kredit wurden am 14. Oktober 2007 CHF 10'000.00 zurückbezahlt. Soweit ist der Sachverhalt unbestritten. Bestritten ist hingegen einmal mehr, was die Beschuldigte als Mittelverwendung angegeben hatte. Ihrer Ansicht nach habe sie gesagt, dass sie das Geld benötige, um jemanden abzulösen. Sie hat das Darlehen auch als "privat" klassifiziert.