Die Beschuldigte versprach die Rückzahlung des Darlehens von CHF 30'000.00 innerhalb von nur zwei Monaten. Damit machte sie implizit geltend, sie sei rückzahlungsfähig und –willig, obschon sie dies nicht mehr war. Gleichzeitig machte sie geltend, dass das Bauprojekt Matte Y.________ noch aktiv sei und verschwieg, dass dort seit 1998, also seit gut sieben Jahre nichts mehr geschehen war. Somit täuschte sie über diese Punkte und versetzte BO.________, die dies effektiv glaubte, somit in einen Irrtum. b. Arglist