Weiter führte die Geschädigte BO.________ aus, die Beschuldigte habe bezüglich ihrer finanziellen Situation resp. der BF.________ (einfache Gesellschaft Y.) nur gesagt, dass dort etwas nicht so laufe, wie sie sich das vorgestellt habe. Weiter finden sich auch keine Hinweise darauf, dass die Geschädigte BO.________ der Beschuldigten persönlich mit einem «Überbrückungskredit» – so die Beschuldigte in ihrer Stellungnahme auf pag. 18 901 – aushelfen wollte. BO.________ gab konsequent zu Protokoll, die Beschuldigte habe sie gefragt, ob sie ihr Geld anlegen wolle, wo es etwas mehr Zinsen geben würde (pag. 120 21 104 Z. 14 f.) bzw. das Geld sei für das Bauprojekt in Y.