62 Beschuldigte gesagt, dass mit der Überbauung Y.________ etwas schiefgelaufen sei, weshalb sie das Geld gerade nicht zurück bezahlen könne (pag. 120 21 105 Z. 40 ff.). Offenbar aber relativierte die Beschuldigte diese Darstellung sofort wieder (pag. 120 21 105 Z. 47 ff.): «Sie sagte mir, dass ich aber keine Angst haben müsse, sie habe eine Lebensversicherung abgeschlossen, welche mich begünstigen würde, falls ihr etwas zustossen sollte. Ich war damals der Meinung, dass dieses Geld immer noch gut angelegt ist und habe dann diesen Vertrag unterschrieben.» Weiter führte die Geschädigte BO.