Bei Frau BO.________ handelt es sich um eine einfache Frau. Das ergibt sich daraus, dass sie beispielsweise nicht von einem Darlehen sprach sondern von "Geld benutzen" oder "ich war damals der Meinung, dass das Geld immer noch gut angelegt ist". Entsprechend traf sie auch keine Abklärungen, ging jedoch davon aus, dass es der Beschuldigten wirtschaftlich gut gehe. Auch daraus ergibt sich, dass sie ihre Anlage nicht als Überbrückungskredit betrachtete.»