Bestritten ist hingegen, was als Verwendungszweck des Geldes angegeben wurde. Die Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, dass sie ihr gesagt habe, sie müsse etwas bezahlen. In ihrer Darlehensliste hat sie es auch als "privat" gekennzeichnet. Demgegenüber steht die Aussage der Geschädigten, sie habe sie gefragt, ob sie das Geld nicht in Y.________ anlegen wolle.