_ ging aufgrund der Ausführungen der Beschuldigten irrtümlicherweise von einem kurzfristigen und leicht lösbaren finanziellen Engpass aus, was die Beschuldigte durch die kurze Rückzahlungsfrist und den verhältnismässig geringfügigen Betrag konkludent geltend machte. Die Beschuldigte täuschte somit effektiv sowohl über den Rückzahlungswillen als auch über die -fähigkeit. b. Arglist