tatsächlich ein Konkurs abgewendet wurde. Belegt ist hingegen, dass die Beschuldigte am Tag, als sie das Geld erhalten hat (1. Juni 2005) im Casino in Basel gespielt hat (pag. 120 13 275). Letztlich aber kann die Frage, ob die Beschuldigte tatsächlich von einer Konkursabwendung gesprochen hat, offengelassen werden. Zum einen sagt die Tatsache, dass jemand einen Konkurs abwenden muss, noch nichts Zwingendes über seine finanzielle Lage aus; ein Konkursbegehren kann auch für einen kleinen Betrag gestellt werden.