Da sich die betagte Frau bereits 2007 nicht mehr an die Beschuldigte erinnern konnte, kann das Gericht zur Ermittlung des Tathergangs deshalb einzig auf die Vertragsurkunde zwischen ihr und der Beschuldigten und die Aussagen der Beschuldigten abstellen. Das Darlehen wurde für die kurze Dauer von zwei Monaten gewährt, ohne dass im Vertrag ein Verwendungszweck genannt wurde. Immerhin räumte die Beschuldigte ein, die betagte Frau darüber informiert zu haben, dass sie jemand in den Konkurs treiben wolle.»