59 9.2.11 BL.________ Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 417), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 417 f.) sowie der Aussagen der Beschuldigten (pag. 18 418) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Das WSG präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Die Geschädigte BL.________ selber konnte nicht mehr befragt werden. Sie war zum Zeitpunkt der Anzeigeerhebung durch ihren Sohn aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes dazu nicht in der Lage (pag. 120 20 21).