Hinzu kommt, dass sie selbst von der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit kaum Erfahrung in Finanzangelegenheiten hatte, was aus ihrer Aussage „ich dachte, das Geld sei so sicher wie auf einer Bank“ gut zum Ausdruck kommt. Es war ihr somit auch beim insgesamt dritten Darlehen nicht zuzumuten, einen Betreibungsregisterauszug oder andere Sicherheiten einzuholen, dies macht sie gegenüber einer Bank ja auch nicht. Das Gericht erachtet somit die Arglist der Täuschung als gegeben. c. Vermögensdisposition / Vermögensschaden Am 22. März 2005 und am 17. März 2006 fanden die Vermögensübertragungen aufgrund der zuvor ergangenen Täuschung statt.