Auch gegenüber BK.________ täuschte die Beschuldigte über ihre Rückzahlungsfähigkeit und ihren Rückzahlungswillen vor, indem sie innerhalb einer relativ kurzen Frist die Rückzahlung in Aussicht stellte und bereit war, einen Zins zu zahlen. Die stillschweigenden Behauptungen untermauerte sie dadurch, dass sie ein erstes Darlehen zurückzahlte, auch wenn die Rückzahlung mit Verspätung erfolgte. Durch die Täuschungen versetzte A.________ BK.________ in einen Irrtum. b. Arglist