Folgendes fest (pag. 18 415 f.): «Die Beschuldigte bestritt den angeklagten Sachverhalt nicht. Das Gericht erachtet somit als erstellt, dass die einfache Hausfrau BK.________ der Beschuldigten, welche sie seit den 1980er Jahren kannte, am 1. Oktober 2004 CHF 45'000.00 für zwei Wochen zur Verfügung stellte. Die Beschuldigte 57 bezahlte am 14. Januar 2005 CHF 46'000.00 zurück, auch wenn BK.________ sich nicht mehr daran erinnern konnte. Sie verwechselte dies offenbar mit dem zweiten Darlehen.