AQ.________ gewährte der Beschuldigten bereits im Juni 2004 ein Darlehen über CHF 100‘000.00, welches sie ihm inklusive des vereinbarten Zinses im November 2004, also nur rund zwei Monate vor der erneuten Darlehensgewährung über CHF 70‘000.00, zurückbezahlte. Es ist offensichtlich, dass dies das entscheidende Element war, welches Herrn AQ.________ dazu brachte, ihr erneut zu vertrauen und ihr wiederum Geld zu übergeben. Er hatte mit dem ersten Darlehen ein gutes Geschäft gemacht und kannte die Beschuldigte vor der Darlehensgewährung bereits seit rund 20 Jahren, dies durch BJ.________, welcher zu den ersten Investoren in Y.___