Zudem war er offensichtlich auf das Geld nicht unmittelbar angewiesen. Mit Blick auf diese Aussagen bzw. diese Haltung des Geschädigten AQ.________ ist nachvollziehbar, dass bei ihm noch keine Alarmglocken läuteten, als das erste Darlehen nicht ganz pünktlich zurückbezahlt wurde. Im Gegenteil, die Tatsache, dass er das Geld inklusive Zins zurückerhalten hat, war für ihn offensichtlich ein Grund, der Beschuldigten noch mehr zu vertrauen. Zudem spricht auch hier die Kurzfristigkeit des Darlehens nicht gegen, sondern für die Arglist der Beschuldigten. AQ.________ vertraute der Beschuldigten aufgrund der jahrzehntelangen Geschäftsbeziehung.