gab denn auch an, dies sei für ihn kein Problem gewesen (pag. 120 21 055). Diese Haltung bestätigte sich im Übrigen auch beim zweiten Darlehen, welches er anstandslos verlängerte. Zum Zeitpunkt der Befragung im Jahr 2010 fühlte sich AQ.________ trotz fehlender Rückzahlung noch nicht betrogen, weil er davon ausging, das Geld dann schon noch zurückzuerhalten (pag. 120 21 057 Z. 21 ff.). Aus seiner Einvernahme geht hervor, dass es ihm wichtig ist, den Zins zu erhalten (pag. 120 21 056 Z. 50 ff.). Solange dieser regelmässig kam, war für ihn «die Verlängerung des Darlehens» in Ordnung. Zudem war er offensichtlich auf das Geld nicht unmittelbar angewiesen.