_ machte mit anderen Worten durch das erste Darlehen ein gutes Geschäft und erlebte die Beschuldigte als verlässliche Darlehensnehmerin. Der Umstand, dass sie ihm das erste Darlehen nicht ganz pünktlich zurückerstattet hatte, änderte an diesem Eindruck nichts, zumal die Beschuldigte die kurze Verspätung bei der Darlehensrückgabe einleuchtend begründen konnte. Wegen dieser sehr guten ersten Erfahrung und der langjährigen Bekanntschaft brachte AQ.________ der Beschuldigten grosses Vertrauen entgegen, als sie ihn anfangs 2005 erneut um ei-