c. Vermögensdisposition / Vermögensschaden Gestützt auf die Darlehensvereinbarung und somit die Täuschung fand eine Vermögensübertragung statt. Die Beschuldigte ging gemeinsam mit BI.________ zur Bank, wo das Geld abgehoben und ihr übergeben wurde. Total erhielt das Ehepaar BH.________ und BI.________ also CHF 86‘605.60 von A.________ zurück. Der Schaden beläuft sich somit auf CHF 63‘394.40, wie dies in der Anklageschrift korrekt widergegeben wurde. 8.3.2 Subjektiver Tatbestand