BH.________ und BI.________ wussten, dass sie mit dem Darlehen ein gewisses Risiko eingehen würden. Was sie hingegen nicht wussten, war, wie hoch die Verschuldung von A.________ war. Sie wussten auch nicht, dass auf der Baustelle seit 1998 nichts Wesentliches mehr ging und dass sich daran auch seit dem Einstieg der AD.________ (Stiftung) nichts geändert hatte. Somit unterlagen BH.________ und BI.________ einem Irrtum. b. Arglist