Entgegen der Behauptung der Beschuldigten in ihrer schriftlichen Stellungnahme (pag. 18 899) spielt es vorliegend zudem sehr wohl eine Rolle, dass es im Spital zu der Vertragsunterzeichnung gekommen ist. So zeigt dieser Umstand einmal mehr, wie sehr die Beschuldigte ihre Darlehensgeber unter Druck gesetzt hat. Es hat abermals pressiert, die Beschuldigte musste das Geld noch vor Weihnachten haben (pag. 120 21 039 Z. 25 ff.). Sie machte sich dabei zweifellos zu nutzen, dass jemand, der im Spital ist und unter Einfluss von starken Medikamenten steht, primär um seine Gesundheit besorgt ist und Angaben noch weniger überprüfen wird.