53 nanzielle Situation (Schulden zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme von mehr als drei Millionen Franken, pag. 120 11 059) offengelegt hat. So führte BH.________ aus, die Beschuldigte habe angeblich deshalb dringend Geld benötigt, weil sie einen anderen Investor abgelehnt habe (pag. 120 21 039 Z. 30 ff.). Die Beschuldigte gab also vor, sie befände sich in einer finanziellen Lage, in welcher sie es sich sogar erlauben konnte, potentielle Geldgeber abzulehnen. Die Beschuldigte habe weiter gesagt, dass Geld komme sofort herein, wenn sie die Wohnung fertig habe (pag. 120 21 040 Z. 3).