__ und unter Geltendmachung einer hohen zeitlichen Dringlichkeit dazu brachte, ihr CHF 150‘000.00 zu geben. Sie räumte dem Ehepaar mit der Möglichkeit, eine der zu bauenden Wohnungen günstig zu erwerben, eine gerade für Leute im Baubusiness nachvollziehbare Sicherheit ein und versprach mit 5% auch einen vernünftigen Zins. Zudem machte sie glauben, BH.________ sei Begünstigter einer extra errichteten Lebensversicherung. Dieser sagte aus, er habe vorgängig keine Erkundigungen über die Beschuldigte eingeholt, er habe ihr vertraut, da es seit fünfzehn Jahren ja immer mit ihr geklappt habe.