Die Beschuldigte bestritt letztlich nicht, das Geld nicht vereinbarungsgemäss verwendet und nur Teile davon zurückerstattet zu haben, so hat sie selbst das Darlehen auf der Liste IIb als für Y.________ aufgelistet. Sie bestritt einzig vehement, BH.________ im Spital aufgesucht und ihm dort den Vertrag zur Unterschrift vorgelegt zu haben. Das Gericht erachtet die Aussagen von BH.________ als glaubhaft, gerade die Unterzeichnung des Vertrags so kurz vor Weihnachten in einem Krankenhaus ist ein Detail, das man nicht erfindet, sondern das einem im Gedächtnis bleibt. Auch das Ehepaar BH.________ und BI.