__ und BI.________ Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift (pag. 18 404), der vorhandenen Dokumente (pag. 18 404 f.) sowie der Aussagen von BH.________ (pag. 18 405 f.) und der Beschuldigten (pag. 18 406 f.) wird auf das Motiv des WSG verwiesen. Dieses präsentierte die vorhandenen Beweismittel umfassend und korrekt. Beweiswürdigend hielt das WSG zu den Geschädigten BH.________ und BI.________ Folgendes fest (pag. 18 407 f.): «Das Ehepaar BH.________ und BI.________ kannte die Beschuldigte schon rund fünfzehn Jahre als erfolgreiche Treuhänderin, die sich nicht nur um die Treuhandangelegenheiten des Geschäfts, bei