Dabei ist auf die wachsende Freundschaft zwischen den beiden Frauen, welche die Beschuldigte offenbar geschickt pflegte, hinzuweisen. Es gelang ihr, BG.________ glauben zu machen, sie könne das Geld jederzeit haben, wenn sie es brauchen würde und dass es mit Y.________ endlich aufwärts gehe. Zu beachten ist auch, dass die gutmütige und hilfsbereite BG.________ offenbar nicht auf das Geld angewiesen war und aufgrund der bestehenden Freundschaft und der geltend gemachten zeitlichen Dringlichkeit nicht mehr in der Lage war, sich der charismatischen Persönlichkeit der Beschuldigten zu widersetzen.