Auch gegenüber AP.________ wusste die Beschuldigte genau, was sie vorbringen musste, um das Darlehen zu erhalten. Sie wusste, dass es reichen würde, ihr zu sagen, dass sie ihr vertraue und dass das Geld bei ihr wie bei einer Bank angelegt sei. Sie wusste auch, dass AP.________ ihr würde helfen wollen, wenn sie eine besondere Dringlichkeit würde geltend machen. So wurde auf jegliche Sicherheit verzichtet, da schlicht keine Möglichkeit bestand, irgendwelche Auskünfte einzuholen.»