Das Gericht erachtet die Aussagen von AP.________, wonach die Beschuldigte am 8. Oktober 2004 unaufgefordert vorbeikam und sie um ein Darlehen in der Höhe von CHF 70'000.00 bat, um dann am selben Tag unmittelbar einen Bargeldbezug zu machen, als glaubhaft, da sich dieses Verhaltensmuster auch später immer wieder zeigte. Erst im Nachhinein wurde eine Vereinbarung aufgesetzt, wonach das Darlehen bis zum 31. März 2005 hätte zurückbezahlt werden sollen. Auch die Aussage, es sei für die Überbauung bei Biel, erachtet das Gericht als glaubhaft, auch wenn die Beschuldigte das Darlehen auf ihrer Liste IIb als "privat" bezeichnet hatte: