Gegen das Vorliegen der Arglist würde sprechen, dass AB.________ jedoch schon rund neun Jahre vor der Darlehensgewährung aus der Einfachen Gesellschaft ausgestiegen war und in der Folge zwar einerseits erlebte, dass ein Mehrfamilienhaus gebaut werden konnte, dass andererseits seit 1998, und damit rund sechs Jahren, „nichts mehr ging“. Er erlebte im Jahr 2000 auch, dass die Beschuldigte trotz gegenteiliger Versprechungen nicht in der Lage war, ihm und AH.________ das Land abzukaufen. Trotz seiner bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt Matte hatte das Auftauchen der AD.________ (Stiftung) bei ihm das Bild der Beschuldigten als „Macherin“ wieder verstärkt.