Wie aus dem bisher im allgemeinen Teil und bei den bisherigen Anklageziffern Geschilderten hervorgeht, hatte A.________ die Fähigkeit, sehr gezielt auf die Menschen einzugehen, ihre Schwachpunkte zu erkennen und sie von sich zu überzeugen. So auch gegenüber AB.________: Da die Beschuldigte wusste, dass dieser aufgrund der schleppenden Bezahlung der Baurechtszinsen, davon ausging, sie stehe finanziell nicht sonderlich gut da, versprach sie ihm als Sicherheit eine der erstellten Wohnungen lediglich zum Landpreis.