Jedoch täuschte sie ihn, indem sie ihm ihre Rückzahlungsfähigkeit und ihren Rückzahlungswillen vorspiegelte. Den grossen Verlust, welcher mit dem Verkauf der ersten Liegenschaft erzielt wurde, kannte AB.________ nicht. Mit dem Einstieg der AD.________ (Stiftung) spiegelte A.________ ihm vor, sie werde nun in der Lage sein, den nächsten Wohnblock zu bauen. Er konnte nicht wissen, dass sie für die weitere Überbauung keine zusätzlichen Investoren finden konnte, zumal er auch die Details des Vertrags zwischen der Beschuldigten und der AD.________ (Stiftung) nicht kannte. Es entzog sich somit seiner Kenntnis, dass auch diese das Bauland nicht als Sicherheit zur Verfügung stellte.