Die Aussage von AB.________, wonach er daran glaubte, dass mit einer renommierten Firma wie der AD.________ (Stiftung) etwas gehe, erachtet das Gericht als glaubhaft. Ebenfalls als glaubhaft erachtet das Wirtschaftsstrafgericht die Ausführungen von AB.________ bezüglich seiner Kenntnisse über die finanzielle Entwicklung des Bauprojekts und der Beschuldigten. AB.________ stieg gerade aus, bevor der erste Wohnblock verkauft werden konnte. Er wusste somit nicht, dass der Verkauf mit einem erheblichen Verlust abgeschlossen werden musste. Hingegen wusste er, dass AF.